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 Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Rechtsgrundlagen

§ 55 c Gewerbeordnung

Kosten

zwischen 100 und 250 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • Überweisung/Zahlschein

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Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 02.02.2023 08:45 Uhr