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 Kampfmittelbeseitigung

Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:

  • Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
  • Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
  • Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern

Rechtsgrundlagen

Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften

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Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 14.04.2025 10:15 Uhr