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 Kampfmittelbeseitigung

Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:

  • Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
  • Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
  • Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern

Rechtsgrundlagen

Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften

Hinweise und Besonderheiten

Bombenverdachtspunkt im Zentrum von Eitorf

Wie Sie evtl. der Presse und den sozialen Medien entnommen haben, wurden am 24. und 25.03.2025 Bohrsondierungen im Zentrum von Eitorf vorgenommen. Hintergrund war der durch Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ermittelte Bombenverdachtspunkt.

Die stattgefundenen Untersuchungen der Spezialfirma konnten den Verdacht eines Bombenblindgängers leider weder gänzlich ausschließen noch kann zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass sich tatsächlich ein Blindgänger im Erdreich befindet. Aufgrund dieser Tatsache wird eine Öffnung des Erdreichs am ermittelten Punkt erforderlich, um ein eindeutiges Ergebnis zu erzielen. Die notwendigen Baggerarbeiten sind vorbehaltlich weiterer Abstimmungen für Mittwoch, den 09.04.2025 geplant.

Sollte dann tatsächlich ein Bombenblindgänger gefunden werden, wird eine großflächige Evakuierung erforderlich. Bei einem Sperrradius (dieser wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegt) von 500 m ist sowohl das Eitorfer Krankenhaus, die LVR-Klinik, sowie zahlreiche Pflegeeinrichtungen betroffen. Mit diesen Einrichtungen steht das federführende Ordnungsamt der Gemeinde Eitorf im engen Austausch.
Mitarbeitende der Gemeinde Eitorf werden zeitnah Informationsflyer an alle Haushalte/Einrichtungen/Praxen verteilen, die von einer möglichen Evakuierung am 9. April 2025 betroffen sein könnten. Bitte achten Sie auf ein gelbes Info-Schreiben in Ihrem Briefkasten.

Auf der Webseite der Gemeinde Eitorf ist eine Straßenliste online gestellt, die die Adressen aller zu evakuierenden Gebäude zeigt, sofern am 9. April ein Evakuierungsradius von 500 m festgesetzt wird..

Für Rückfragen ist ab sofort das Krisen- und Gefahrentelefon der Gemeinde unter 02243-89200 zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.eitorf.de/aktuelles/keine-entwarnung-bombenverdachtspunkt/

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 01.04.2025 08:54 Uhr