BIS: Suche und Detail

 Kampfmittelbeseitigung

Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:

  • Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
  • Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
  • Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern

Rechtsgrundlagen

Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 25.10.2023 10:44 Uhr