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Kampfmittelbeseitigung
Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:
- Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
- Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
- Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern
Rechtsgrundlagen
Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 05.01.2023 08:11 Uhr
Kampfmittelbeseitigung
Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:
- Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
- Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
- Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern
Sicherheit und Ordnung
001 Markt 1 53783 Eitorf
Telefon 02243 89-0
Fax 02243 89-179
Herr
Sascha
Kappenstein
Sachbearbeiter
007
02243 89-113
sascha.kappenstein@eitorf.de
Frau
Martina
Lammerding
Sachbearbeiterin
007
02243 89-112
martina.lammerding@eitorf.de