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 Geburt

Ist ein Kind in Eitorf geboren, ist das Standesamt Eitorf für die Anmeldung der Geburt zuständig. 

Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt:

  • Erklärung zum Vornamen und ggfs. Familiennamen des Kindes (von beiden Elternteilen unterschrieben),
  • gültige Reisepässe oder Personalausweise der Eltern.

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

Bei Eheschließung in Deutschland:

  • Eheurkunde und
  • Geburtsurkunden der Eltern

Bei Eheschließung im Ausland:

  • Heiratsurkunde
  • bei Geburt eines Elternteils in Deutschland zusätzlich dessen Geburtsurkunde

Hinweis: Haben Sie für die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland auf Antrag in ein Familienbuch/Eheregister eintragen lassen, ist die Vorlage dieser Urkunde notwendig.
Haben Sie nach Eheschließung eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben, wird hierüber eine Bescheinigung benötigt.

 

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:

Mutter ‚ledig’:

  • Geburtsurkunde

Mutter ‚geschieden’:

  • Urkunden wie unter ‚Eltern miteinander verheiratet’
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Namensänderung nach Scheidung eine entsprechende Bescheinigung.

Ist die Mutter noch mit einem anderen Mann als dem Kindesvater verheiratet, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.

Wurde die Vaterschaft schon vor Geburt des Kindes anerkannt, wird

  • die Geburtsurkunde des Vaters
  • die beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde ‚für das Standesamt’
  • und falls erfolgt, die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge benötigt.

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder eine anerkannte Übersetzerin benötigt.
Wenn Sie im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vorab telefonisch im Standesamt.

Bitte beachten Sie:

Die Anmeldung der Geburt eines Kindes ist nur nach vorheriger Terminreservierung möglich.

 

Rechtsgrundlagen

§ 18 ff. PStG

Kosten

Die erste Urkunde 10 EURO, jede weitere 5 EURO.

Zahlungsweisen

  • EC-Karte/Girocard
  • Bargeldzahlung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 08.09.2022 09:54 Uhr