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Fischereischein
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgeramt Eitorf beantragen.
- Formlose Antragstellung (mündlich) und Einreichen der erforderlichen Unterlagen. Es findet eine Prüfung auf Versagungsgründe (gem. §33 LFischG) statt.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe wird der Fischereischein bei der Gemeinde sofort ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
§ 33 ff. LFischG
Kosten
Fischereischein Jugend 8 EURO, Fischereischein 1-Jahr 16 EURO, Fischereischein 5-Jahre 48 EURO
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 07.07.2023 10:29 Uhr
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgeramt Eitorf beantragen.
- Formlose Antragstellung (mündlich) und Einreichen der erforderlichen Unterlagen. Es findet eine Prüfung auf Versagungsgründe (gem. §33 LFischG) statt.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe wird der Fischereischein bei der Gemeinde sofort ausgehändigt.
§ 33 ff. LFischG
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12987/show