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Fischereischein
Wer in stehenden oder fließenden Gewässern angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen in NRW ausgestellten Fischereischein und muss darüber hinaus in NRW die Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben.
Die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt im Scheckkartenformat, der auf Lebenszeit ausgestellt wird und kein Lichtbild benötigt. Er ist nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Rechtsgrundlage
Unterlagen
- Personalausweis
- Fischereiprüfungsbescheinigung
- Alter Fischereischein
Kosten
- Ausstellung des Fischereischeines im Scheckkartenformat: 30€ (18,00€ online)
- Fischereiabgabe für ein Jahr: 22€ (14,00€ online)
- Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Jahre: 50€ ((42,00€ online)
- Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein): 32€ (20,00€ online)
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise und Besonderheiten
Ein noch gültiger Fischereischein muss nicht zwingend umgetauscht werden. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Auf Wunsch können jedoch bisherige Fischereischeine auf das neue Format umgetauscht werden. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erstellung des neuen fällt jedoch eine einmalige Gebühr von 30,00 € an.
Der Jugendfischereischein wird nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.
Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) ist nur bei dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (dort: Leitstelle für Fischereiwesen) zu beantragen.
Kontaktmöglichkeit hierfür sind per E-Mail: service@digifisch-nrw.de oder telefonisch montags, mittwochs und freitags von 09.00 – 12.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr unter 02361/305-6606.
Wenn Sie noch offene Fragen haben, finden Sie vielleicht in der FAQ im Downloadbereich eine passende Antwort oder auf der Homepage des Landesamtes:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
Verfahrensablauf
Wer nach dem 01.07.2026 seine Fischerprüfung bestanden hat, kann zukünftig zwei Wege der Beantragung eines Fischereischeines auswählen:
Der Antrag kann weiterhin im Bürgeramt beantragt werden, kostet dafür jedoch mehr, als eine selbständige Onlinebeantragung. Gleiches gilt für die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Eine Online Beantragung ist über das NRW Serviceportal unter Fischereischein online beantragen möglich. Sie benötigen für den Login dieser digitalen Identitätsplattform die Bund-ID mittels elD-Funktion. Die Beantragung sowohl des Fischereischeins wie auch der Fischereiabgabe ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvergabe.
An wen wenden
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgeramt einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02243/89-114 bis 116 oder per Mail an buergeramt@eitorf.de .
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-116
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: marijana.froehling@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-114
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 03.08.2026 11:01 Uhr
Wer in stehenden oder fließenden Gewässern angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen in NRW ausgestellten Fischereischein und muss darüber hinaus in NRW die Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben.
Die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt im Scheckkartenformat, der auf Lebenszeit ausgestellt wird und kein Lichtbild benötigt. Er ist nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
- Personalausweis
- Fischereiprüfungsbescheinigung
- Alter Fischereischein
Wer nach dem 01.07.2026 seine Fischerprüfung bestanden hat, kann zukünftig zwei Wege der Beantragung eines Fischereischeines auswählen:
Der Antrag kann weiterhin im Bürgeramt beantragt werden, kostet dafür jedoch mehr, als eine selbständige Onlinebeantragung. Gleiches gilt für die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Eine Online Beantragung ist über das NRW Serviceportal unter Fischereischein online beantragen möglich. Sie benötigen für den Login dieser digitalen Identitätsplattform die Bund-ID mittels elD-Funktion. Die Beantragung sowohl des Fischereischeins wie auch der Fischereiabgabe ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvergabe.
sofort
Ein noch gültiger Fischereischein muss nicht zwingend umgetauscht werden. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Auf Wunsch können jedoch bisherige Fischereischeine auf das neue Format umgetauscht werden. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erstellung des neuen fällt jedoch eine einmalige Gebühr von 30,00 € an.
Der Jugendfischereischein wird nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.
Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) ist nur bei dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (dort: Leitstelle für Fischereiwesen) zu beantragen.
Kontaktmöglichkeit hierfür sind per E-Mail: service@digifisch-nrw.de oder telefonisch montags, mittwochs und freitags von 09.00 – 12.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr unter 02361/305-6606.
Wenn Sie noch offene Fragen haben, finden Sie vielleicht in der FAQ im Downloadbereich eine passende Antwort oder auf der Homepage des Landesamtes:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12987/show