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Fischereischein
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgeramt Eitorf beantragen.
- Formlose Antragstellung (mündlich) und Einreichen der erforderlichen Unterlagen. Es findet eine Prüfung auf Versagungsgründe (gem. §33 LFischG) statt.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe wird der Fischereischein bei der Gemeinde sofort ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
§ 33 ff. LFischG
Kosten
Fischereischein Jugend 8 EURO, Fischereischein 1-Jahr 16 EURO, Fischereischein 5-Jahre 48 EURO
Zahlungsweisen
- EC-Karte/Girocard
- Bargeldzahlung
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 06.09.2022 11:33 Uhr
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgeramt Eitorf beantragen.
- Formlose Antragstellung (mündlich) und Einreichen der erforderlichen Unterlagen. Es findet eine Prüfung auf Versagungsgründe (gem. §33 LFischG) statt.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe wird der Fischereischein bei der Gemeinde sofort ausgehändigt.
Fischereischein Jugend 8 EURO, Fischereischein 1-Jahr 16 EURO, Fischereischein 5-Jahre 48 EURO
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Annette
Müller
Sachbearbeiterin
009
Herr
Cemal
Ergen
Sachbearbeiter
008
Herr
Christian
Stiel
Sachbearbeiter
010