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Namensänderung Nachname
Doppelnamen
Doppelnamen entstehen, wenn einem Familiennamen ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.
Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Wird bei der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung kein gemeinsamer Familienname bestimmt, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierbei gibt es keine zeitliche Befristung
Wiederannahme des Geburtsnamens
Sind Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Hierzu benötigen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk
Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Für die Änderung des Vor- oder Familiennamens wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.
Kosten
Die Kosten für die nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens und die Wiederannahme des Geburtsnamens betragen 30 €
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
                                  Bürger- und Standesamt
                                  
                                            Rathaus der Gemeinde Eitorf
                                            Markt 1
                                            53783 Eitorf
                                        E-Mail: buergermeister@eitorf.de 
                            
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-117
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: sascha.kappenstein@eitorf.de
Komm. Abteilungsleiterin
Tel.: 02243 89-119
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: alexandra.gusel@eitorf.de
Letzte Änderung: 07.07.2023 10:32 Uhr
Doppelnamen
Doppelnamen entstehen, wenn einem Familiennamen ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.
Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Wird bei der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung kein gemeinsamer Familienname bestimmt, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierbei gibt es keine zeitliche Befristung
Wiederannahme des Geburtsnamens
Sind Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Hierzu benötigen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk
Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Für die Änderung des Vor- oder Familiennamens wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.