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 Feuerwerksgenehmigung

Feuerwerk für jeden - Klasse II

Beschreibung
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit, beispielsweise zu einem privaten Fest, abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
  • Angaben zum Ort des Feuerwerkes
  • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
  • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Allgemeine Informationen

Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
Das Feuerwerk muss in folgenden Monaten spätestens zu folgenden Zeiten beendet sein.

  • Januar bis März bis 22 Uhr.
  • April bis 23 Uhr.
  • Mai bis Juli bis 23 Uhr.
  • August bis Oktober bis 22.30 Uhr.
  • November bis Dezember bis 22 Uhr.

Rechtsgrundlagen

§ 24 (1) 1. Verordnung Sprengstoffgesetz
§ 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG)

Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
  • Angaben zum Ort des Feuerwerkes
  • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
  • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

Kosten

  • Gebühr für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen des Feuerwerkes (40,00 EUR) - Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben.

Zahlungsweisen

  • Überweisung/Zahlschein

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 20.10.2022 11:15 Uhr