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 Plakatieren / Werbung

Genehmigung zum Aufhängen/-stellen von Plakaten/Bannerwerbung

Im gesamten Gemeindegebiet (innerorts) gibt es zurzeit 30 doppelseitige Plakatrahmen aus Aluminium für DIN A1-Plakate, die an Straßenlaternen angebracht sind. Die Bewirtschaftung der Rahmen erfolgt durch die Firma Städtewerbung Schnelle. Die Plakatrahmen können auch als Wegweiser zu Ihrem Unternehmen genutzt werden oder als Dauerwerbung. Das System ist witterungsresistent.

Ortsansässige Vereine können darüber hinaus kostenlos die Bannerwerbung an folgenden Standorten nutzen:

  • Bahnhofsvorplatz (Bahnhofstraße)
  • Windecker Straße (Nähe Tamoil-Tankstelle)
  • Asbacher Straße (Nähe Tennisplätze)

Für Gewerbetreibende und auswärtige Vereine steht die Bannerwerbung an der Kurscheid´s Eck zur Verfügung, die über den Aktivkreis Eitorf vermarktet wird.

Ob Stadtplan oder Gastronomieverzeichnis, Bürgerinformationsheft oder Imagebroschüre: Die Gemeindeverwaltung gibt verschiedenste Publikationen heraus, die teilweise werbefinanziert sind und in denen Sie Werbeanzeigen platzieren können. Die Anzeigenpreise für die einzelnen Publikationen sind unterschiedlich. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen

Gemäß § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gewerbliche Plakatierung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten zulässig.

Nähere Informationen unter https://eitorf.de/entwicklungs/werben-in-eitorf/?q=werben

Rechtsgrundlagen

§ 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Zahlungsweisen

  • Überweisung/Zahlschein

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Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 08.02.2023 11:27 Uhr