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Plakatieren / Werbung
Genehmigung zum Aufhängen/-stellen von Plakaten/Bannerwerbung
Im gesamten Gemeindegebiet (innerorts) gibt es zurzeit 30 doppelseitige Plakatrahmen aus Aluminium für DIN A1-Plakate, die an Straßenlaternen angebracht sind. Die Bewirtschaftung der Rahmen erfolgt durch die Firma Städtewerbung Schnelle. Die Plakatrahmen können auch als Wegweiser zu Ihrem Unternehmen genutzt werden oder als Dauerwerbung. Das System ist witterungsresistent.
Ortsansässige Vereine können darüber hinaus kostenlos die Bannerwerbung an folgenden Standorten nutzen:
- Bahnhofsvorplatz (Bahnhofstraße)
- Windecker Straße (Nähe Tamoil-Tankstelle)
- Asbacher Straße (Nähe Tennisplätze)
Für Gewerbetreibende und auswärtige Vereine steht die Bannerwerbung an der Kurscheid´s Eck zur Verfügung, die über den Aktivkreis Eitorf vermarktet wird.
Ob Stadtplan oder Gastronomieverzeichnis, Bürgerinformationsheft oder Imagebroschüre: Die Gemeindeverwaltung gibt verschiedenste Publikationen heraus, die teilweise werbefinanziert sind und in denen Sie Werbeanzeigen platzieren können. Die Anzeigenpreise für die einzelnen Publikationen sind unterschiedlich. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen
Gemäß § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gewerbliche Plakatierung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten zulässig.
Nähere Informationen unter https://eitorf.de/entwicklungs/werben-in-eitorf/?q=werben
Rechtsgrundlagen
§ 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Zahlungsweisen
- Überweisung/Zahlschein
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 08.02.2023 11:27 Uhr
Genehmigung zum Aufhängen/-stellen von Plakaten/Bannerwerbung
Im gesamten Gemeindegebiet (innerorts) gibt es zurzeit 30 doppelseitige Plakatrahmen aus Aluminium für DIN A1-Plakate, die an Straßenlaternen angebracht sind. Die Bewirtschaftung der Rahmen erfolgt durch die Firma Städtewerbung Schnelle. Die Plakatrahmen können auch als Wegweiser zu Ihrem Unternehmen genutzt werden oder als Dauerwerbung. Das System ist witterungsresistent.
Ortsansässige Vereine können darüber hinaus kostenlos die Bannerwerbung an folgenden Standorten nutzen:
- Bahnhofsvorplatz (Bahnhofstraße)
- Windecker Straße (Nähe Tamoil-Tankstelle)
- Asbacher Straße (Nähe Tennisplätze)
Für Gewerbetreibende und auswärtige Vereine steht die Bannerwerbung an der Kurscheid´s Eck zur Verfügung, die über den Aktivkreis Eitorf vermarktet wird.
Ob Stadtplan oder Gastronomieverzeichnis, Bürgerinformationsheft oder Imagebroschüre: Die Gemeindeverwaltung gibt verschiedenste Publikationen heraus, die teilweise werbefinanziert sind und in denen Sie Werbeanzeigen platzieren können. Die Anzeigenpreise für die einzelnen Publikationen sind unterschiedlich. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen
Gemäß § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gewerbliche Plakatierung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten zulässig.
Nähere Informationen unter https://eitorf.de/entwicklungs/werben-in-eitorf/?q=werben
§ 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13433/show