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Straßenwidmung
Widmung von Straßen und Wegen
Straßen, Wege und Plätze müssen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Dies ist ein förmliches Verfahren und geschieht immer dann, wenn Straßen neu angelegt werden. Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vor, sollen sie eingezogen werden. Danach werden sie in Privatfläche umgewandelt. Auch die Wegeeinziehung setzt ein förmliches Verfahren voraus.
Unterlagen
Antragstellung schrifltich
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 24.04.2024 10:57 Uhr