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 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Gaststättengesetz sieht vor, dass derjenige, der sich um eine Gaststättenkonzession bemüht, im Genehmigungsverfahren eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beizubringen hat. Ferner haben Firmen, die sich um eine Auftragsvergabe durch Behörden bemühen, bei Angebotsabgabe eine solche vorzulegen, ebenso Firmen, die eine Transportgenehmigung für den Güterverkehr beantragen.

Unterlagen

Antragstellung formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch

Kosten

25€

Zuständige Einrichtung

Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 19.04.2023 09:27 Uhr