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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt Auskunft über das Zahlungsverhalten der beantragenden Personen oder Firmen. Sie dient u.a. als Nachweis für die wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Sie wird für die Erteilung /Verlängerung verschiedener Konzessionen benötigt, für die eine wirtschaftliche Zuverlässigkeit Voraussetzung ist.
Unterlagen
Antragstellung mit Legitimationsnachweis schriftlich oder persönlich unter Angabe des Antragsgrundes
Kosten
12,50 €
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-102
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: sabine.berger@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-104
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: andrea.brueckenhaus@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-109
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: elke.dohrmann-joest@eitorf.de
Abteilungsleiter
Tel.: 02243 89-105
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: mario.sauerland@eitorf.de
Letzte Änderung: 11.12.2023 10:38 Uhr
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt Auskunft über das Zahlungsverhalten der beantragenden Personen oder Firmen. Sie dient u.a. als Nachweis für die wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Sie wird für die Erteilung /Verlängerung verschiedener Konzessionen benötigt, für die eine wirtschaftliche Zuverlässigkeit Voraussetzung ist.
Antragstellung mit Legitimationsnachweis schriftlich oder persönlich unter Angabe des Antragsgrundes
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13487/show