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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Gaststättengesetz sieht vor, dass derjenige, der sich um eine Gaststättenkonzession bemüht, im Genehmigungsverfahren eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beizubringen hat. Ferner haben Firmen, die sich um eine Auftragsvergabe durch Behörden bemühen, bei Angebotsabgabe eine solche vorzulegen, ebenso Firmen, die eine Transportgenehmigung für den Güterverkehr beantragen.
Unterlagen
Antragstellung formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch
Kosten
25€
Zuständige Einrichtung
Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 19.04.2023 09:27 Uhr
Das Gaststättengesetz sieht vor, dass derjenige, der sich um eine Gaststättenkonzession bemüht, im Genehmigungsverfahren eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beizubringen hat. Ferner haben Firmen, die sich um eine Auftragsvergabe durch Behörden bemühen, bei Angebotsabgabe eine solche vorzulegen, ebenso Firmen, die eine Transportgenehmigung für den Güterverkehr beantragen.
Antragstellung formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch
25€
https://serviceportal.eitorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13487/showFrau
Sabine
Berger
Sachbearbeiterin
108
Herr
Helmut
Brieden
Sachbearbeiter
108
Frau
Elke
Dohrmann-Joest
Sachbearbeiterin
107