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 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt Auskunft über das Zahlungsverhalten der beantragenden Personen oder Firmen. Sie dient u.a. als Nachweis für die wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Sie wird für die Erteilung /Verlängerung verschiedener Konzessionen benötigt, für die eine wirtschaftliche Zuverlässigkeit Voraussetzung ist.

Unterlagen

Antragstellung mit Legitimationsnachweis schriftlich oder persönlich unter Angabe des Antragsgrundes

Kosten

12,50 €

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 11.12.2023 10:38 Uhr