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 Vorkaufsrechte

In bestimmten Fällen steht der Gemeinde Eitorf beim Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB zu. 

Rechtsgrundlagen

§ 24 ff BauGB

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 20.10.2022 11:17 Uhr