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Beteiligung an der Bauleitplanung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Bauleitplanung soll der Gemeinde Eitorf ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln, und so zu einer sachgerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen.
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor: In der ersten Stufe werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. In einem Zeitraum von - in der Regel - zwei Wochen hat die Öffentlichkeit Zeit, Ihre Anregungen (Stellungnahmen) zu dem Bauleitplanverfahren vorzubringen.
In der zweiten Stufe wird der Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können wieder von allen Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen zu der Planung eingereicht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist bereitet die Verwaltung die Stellungnahmen mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen für den entsprechenden Ausschuss vor, die abschließende Entscheidung trifft der Rat der Gemeinde Eitorf.
Rechtsgrundlagen
§§ 3,4 BauGB
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zuständige Einrichtung
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-147
E-Mail: michaela.straßek-knipp@eitorf.de
Letzte Änderung: 20.10.2022 11:18 Uhr
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Bauleitplanung soll der Gemeinde Eitorf ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln, und so zu einer sachgerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen.
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor: In der ersten Stufe werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. In einem Zeitraum von - in der Regel - zwei Wochen hat die Öffentlichkeit Zeit, Ihre Anregungen (Stellungnahmen) zu dem Bauleitplanverfahren vorzubringen.
In der zweiten Stufe wird der Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können wieder von allen Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen zu der Planung eingereicht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist bereitet die Verwaltung die Stellungnahmen mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen für den entsprechenden Ausschuss vor, die abschließende Entscheidung trifft der Rat der Gemeinde Eitorf.
§§ 3,4 BauGB
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13548/show