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 Reparaturen an Wasserzählern, Einbaugarnituren, Wasserhausanschlüssen

Wasserhausanschlüsse beginnen mit der Hauptabsperrvorrichtung an der öffentlichen Wasserversorgungsleitung und enden mit dem Absperrventil hinter dem öffentlichen Wasserzähler. Dieses komplette System gehört zu den Betriebsanlagen der Gemeinde. Arbeiten in diesem Bereich dürfen nur von der Gemeinde selbst oder durch von ihr beauftragte Unternehmer vorgenommen werden. Zu den Arbeiten zählen Reparaturen, Erneuerungen, Neuverlegungen und Änderungen. Notwendige Arbeiten sind auf bei den Gemeindewerken erhältlichen Vordrucken zu beantragen. Die Kosten werden dem Eigentümer des Grundstücks per Bescheid in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird der entstandene Aufwand für gemeindliche und eventuelle Fremdleistungen.

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Zuständige Einrichtung

Wasserwerk
Wasserwerk
Siegstraße 170
53783 Eitorf
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Letzte Änderung: 05.01.2023 08:43 Uhr