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 Wasserzähler Austausch

Im Rahmen der Vorschriften des Eichgesetzes sind alle eingebauten öffentlichen Wasserzähler im 6-Jahres-Rhythmus auszutauschen. Der Austausch wird durch das Personal des Wasserwerks oder durch beauftragte Unternehmer vorgenommen, die sich entsprechend ausweisen können.

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Zuständige Einrichtung

Wasserwerk
Wasserwerk
Siegstraße 170
53783 Eitorf
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 20.10.2022 11:19 Uhr