BIS: Suche und Detail
Suche ...
Hilfe zum Lebensunterhalt
Sozialhilfe – Gewährung von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe ist grundsätzlich nicht als Dauerleistung gedacht, sondern soll eine vorübergehende Notlage des Hilfesuchenden beseitigen helfen und ihm ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (z.B. Job-Center), erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.
Unterlagen
persönlich, nach Terminvereinbarung
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Hinweise und Besonderheiten
Sachbearbeiter | Buchstabenkreis |
|
|
Pfister | E,F,H,O,W |
Herdtle | J,K |
Wolter | S,T,U,V, X,Y, |
Tok | A,B;I,M |
Deriks | C,G,L,N,Z, |
Schmitz | D,P,Q,R, |
Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!
An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an
- das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
- die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130
Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.02.2025 12:42 Uhr
Sozialhilfe – Gewährung von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe ist grundsätzlich nicht als Dauerleistung gedacht, sondern soll eine vorübergehende Notlage des Hilfesuchenden beseitigen helfen und ihm ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (z.B. Job-Center), erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.
persönlich, nach Terminvereinbarung
unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Sachbearbeiter | Buchstabenkreis |
|
|
Pfister | E,F,H,O,W |
Herdtle | J,K |
Wolter | S,T,U,V, X,Y, |
Tok | A,B;I,M |
Deriks | C,G,L,N,Z, |
Schmitz | D,P,Q,R, |
Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!
An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an
- das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
- die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130
Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.