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Asylbewerberleistungen / Flüchtlingsangelegenheiten
Betreuung und Unterbringungsmöglichkeiten
Die Gemeinde Eitorf bietet eine individuelle Betreuung und Unterbringungsmöglichkeiten für die Asylbewerber, die ihr vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. Ob Asylbewerbern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden können, hängt vom Einzelfall und den rechtlichen Bestimmungen ab. Das Amt für Senioren und Soziales bietet Ihnen außerdem bei Bedarf Informationen zu Integrationskursangeboten im Umkreis. Für grundsätzliche Fragen im Rahmen der Beratung und Betreuung von Asylbewerbern stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes gerne zur Verfügung.
Unterlagen
persönliche Antragsstellung
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig
Hinweise und Besonderheiten
Sachbearbeiter | Buchstabenkreis |
|
|
Pfister | B,C,D,E,F,G,H, M,Q,R,W |
Herdtle | I,J,K,U,V |
Wolter | L,N,O,P, S,T,X,Y,Z, |
Tok | A |
Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!
An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an
- das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
- die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130
Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.02.2025 12:43 Uhr