BIS: Suche und Detail
Suche ...
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Kap. 7
Die Sozialhilfe umfasst auch die Hilfe zur Pflege. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.
Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 24.05.2023 08:18 Uhr
Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Kap. 7
Die Sozialhilfe umfasst auch die Hilfe zur Pflege. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.
Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung