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 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Kap. 7

Die Sozialhilfe umfasst auch die Hilfe zur Pflege. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.

Unterlagen

Antragstellung persönlich, nach Terminvereinbarung

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig

Hinweise und Besonderheiten

Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!

An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an

  • das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
  • die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130

Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.

Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 26.02.2025 12:43 Uhr