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Leichenpass
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.10.2022 16:05 Uhr
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13758/show