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 Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, Kap. 9,

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.

 

Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung

Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 02.07.2024 09:12 Uhr