BIS: Suche und Detail
Suche ...
Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, Kap. 9,
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.
Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.07.2024 09:12 Uhr