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Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, Kap. 9,
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.
Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung
Weitere Informationen
Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!
An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an
- das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
- die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130
Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.02.2025 12:43 Uhr