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Eitorf-Pass
Pass zum Erhalt von Vergünstigungen bei gemeindlichen Veranstaltungen u. im Bad
Durch den Eitorf-Pass werden gefördert
1. Bezieher von Wohngeld (nicht Lastenzuschuss)
2. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
3. Familien mit drei und mehr Kindern (Pflegekinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt
4. Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern (Pflegekinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt).
Berechtigtenkreis zu Ziffern 3 und 4.
- gilt mit der Einschränkung, dass Selbständige und freiberuflich Tätige die Vergünstigungen des Eitorf-Passes nicht in Anspruch nehmen können. Die Einschränkung gilt auch dann, wenn ein oder mehrere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft zu diesem Personenkreis gehören, auch wenn sie nicht Antragsteller für den Eitorf-Pass sind. Ausgenommen von der Einschränkung sind geringfügig selbständige Tätigkeiten,
- Wird durch eine Einkommens- und Vermögensprüfung ermittelt.
- Alle Personen müssen in der Gemeinde Eitorf gemeldet sein sofern sie in einem Haushalt leben.
2,5%ige Ermäßigung der Eintrittspreise bei Veranstaltungen der Gemeinde, Bereich Kultur und Jugend.
Wie bekommt man einen Eitorf-Pass?
Die Ausgabe des Eitorf-Passes erfolgt kostenlos.
Der Antragsteller muss nachweisen bzw. vorlegen
1. Personalausweis oder Reisepass (Hauptwohnsitz Eitorf)
2. Lichtbild (bei Familien nur des Haushaltsvorstandes)
3. soweit zutreffend den Bezug von Leistungen nach dem SGB II den Bezug von Wohngeld Unterlagen über Einkommen- und Vermögenssituation (Berechtiungskreis nach Ziffer 3 und 4, siehe zuvor)
Wie lange gilt der Eitorf-Pass?
Der Pass ist vom Tage der Ausstellung an - im Regelfall bis zum Ende des Kalenderjahres - gültig. Falls die Anspruchsvoraussetzungen danach weiter vorliegen, wird er in der Regel jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist der Eitorf-Pass unaufgefordert zurückzugeben. Bei Missbrauch kann der Pass entzogen werden. Der Eitorf-Pass gilt bei Personen über 16 Jahren nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Er ist nicht übertragbar. Weitere Auskünfte erteilt Ihr Bürgeramt.
Bearbeitungsdauer: Sofort nach Antragsprüfung
Antragstellung: persönlich mit entsprechendem Antrag, beim Bürgeramt erhältlich
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 20.10.2022 08:46 Uhr