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 Bauakten

Bauakten über alle nach 1945 in der Gemeinde Eitorf genehmigten Gebäude und andere bauliche Anlagen können Sie als Eigentümer oder bei berechtigtem Interesse einsehen. Die Bauakten liegen in der Regel auf Mikrofiche vor, so dass bei Bedarf auch schnell und einfach Kopien aus den Unterlagen angefertigt werden können. Bauakten von vor 1945 liegen möglicherweise im gemeindlichen Archiv vor. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Gemeindearchiv Eitorf. Bei Einsichtnahme in fremde Bauakten ist das berechtigte Interesse auf Verlangen nachzuweisen.

Unterlagen

Antragstellung formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 31.10.2022 11:11 Uhr