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 Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen; er ist bezogen auf ein unbebautes Baugrundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Aus der Bodenrichtwertkarte für die Gemeinde Eitorf, die jährlich aktualisiert vom Gutachterausschuss des Rhein-Sieg-Kreises herausgegeben wird, können allgemeine mündliche und fernmündliche Auskünfte erteilt werden. Nähere Einzelheiten, bzw. schriftliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Rhein-Sieg-Kreis Postfach 1551, 53705 Siegburg, Tel.: 02241/13-2794 oder 2795

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

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Letzte Änderung: 30.03.2023 13:50 Uhr