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 Gebietsentwicklungsplan

Abgeleitet aus der überörtlichen Planung von Bund und Ländern ist der Gebietsentwicklungsplan (GEP) Bindeglied zwischen Landesplanung und örtlicher (gemeindlicher) Bauleitplanung. Planungsträger ist die Bezirksregierung auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes. Der Gebietsentwicklungsplan legt u.a. großflächig die Bereiche in einer Gemeinde fest, in der die weitere Entwicklung (Bevorratung) von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB), und Gewerbe und Industrieansiedlungsbereichen (GIB), erfolgen soll. Außerdem werden Flächen für Freiraum (Natur- und Landschaftsschutz) sowie Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Schienenwege, Flughäfen) dargestellt. Die Anpassung des GEP an die sich wandelnden Verhältnisse erfolgt etwa alle zehn Jahre. Bei der Überarbeitung werden neben den Gemeinden auch die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB) um Stellungnahme gebeten. TÖB sind z.B. Staatliches Umweltamt (STUA), Forstamt, Naturschutzverbände, Landwirtschaftskammer, Arbeitsamt, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom. Bei der Aufstellung ihrer Bauleitpläne ist die Gemeinde an die Vorgaben des GEP gebunden. Der Flächennutzungsplan bzw. dessen Ergänzung oder Änderung muss den Zielen des GEP entsprechen. Hierzu ist ein besonderes Abstimmungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz erforderlich. Auskunft über den Planinhalt des GEP für die Gemeinde Eitorf erhalten sie in der Bauverwaltungsabteilung.

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 31.10.2022 11:35 Uhr