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 Grundstücksteilung

Die Teilung eines Grundstückes bedarf einer Genehmigung, sofern das Grundstück bereits bebaut ist oder eine Bebauung genehmigt ist oder diese freigestellt wurde. Zuständig für die erforderliche Teilungsgenehmigung nach § 8 BauO NRW ist die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, 53721 Siegburg. Für alle anderen Grundstücke ist eine Teilung zwar nicht genehmigungspflichtig, zur Durchführung der Teilung benötigen sie jedoch ein sogenanntes „Negativattest“ nach § 19 BauGB. Dieses wird ihnen auf Antrag durch das gemeindliche Bauverwaltungsamt erteilt. Den notwendige Antragsvordruck können sie ebenfalls dort erhalten. In der Regel übernimmt der von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur oder ihr Notar die notwendigen Formalitäten.

Unterlagen

Antragstellung: schriftlich mit entsprechendem Vordruck

Kosten

25,00 €

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 31.10.2022 11:42 Uhr