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 Lageplan

Ein Lageplan wird häufig für die Einreichung eines Bauantrages benötigt. Ob ein solcher erforderlich ist, entscheidet im Einzelfall das zuständige Bauaufsichtsamt des RSK in Siegburg.

Auf der Grundlage eines Auszuges aus der Flurkarte enthält ein solcher Lageplan u.a.:

  • Bezeichnung des Baugrundstückes
  • Name der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • den Flächeninhalt des Grundstückes
  • die Höhenlage der Eckpunkte des Baugrundstückes
  • die vorhandenen baulichen Anlagen
  • die notwendigen Abstandsflächen
  • die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Firsthöhe usw.
  • die Bezeichnung des gültigen Bebauungsplanes und dessen Festsetzungen.

Lagepläne können von jedem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Diese können Ihnen auch nähere Angaben zu den Kosten eines solchen Lageplanes machen.

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 31.10.2022 11:45 Uhr