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 Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete

Entlang der Sieg und des Eipbaches sind gesetzliche Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.

Festsetzungskarten Überschwemmungsgebiet Sieg:

Festsetzungskarten Überschwemmungsgebiet Eipbach:

Hier darf der Überschwemmungsraum (sog. Retentionsflächen) nicht eingeschränkt und der Abfluss des Hochwassers nicht behindert werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Baugrundstücke. Für eine Bebauung von Grundstücken, die in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, ist neben einer Baugenehmigung eine separate wasserrechtliche Genehmigung nach § 113 Landeswassergesetz NRW notwendig. Zuständig für diese Genehmigung ist für die Sieg das Staatliche Umweltamt Köln, Außenstelle Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 144, 53113 Bonn. Zuständig für den Eipbach ist die Untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 04.11.2022 11:23 Uhr