BIS: Suche und Detail

 Landschaftsschutzgebiet

Der überwiegende Teil des Gemeindegebiets (außer den Ortslagen) ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Innerhalb dieses Gebietes gilt die Landschaftsschutzverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 4.7.1986. Grundstücke innerhalb der Landschaftsschutzverordnung unterliegen starken Nutzungseinschränkungen. So ist es u.a. verboten, bauliche Anlagen einschließlich Straßen u. Wegen zu errichten, Werbeanlagen oder Warenautomaten aufzustellen, Aufschüttungen oder Abgrabungen vorzunehmen, Teiche u. Zäune anzulegen, Bäume, Hecken und Feldgehölze zu beseitigen oder Erstaufforstungen vorzunehmen. Nicht betroffen von diesen Verboten ist nur die ordnungsgemäße land-, forst- u. fischereiwirtschaftliche Bodennutzung sowie die Jagdausübung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Befreiungen von den Vorschriften der Verordnung möglich. Über die Grenzen der Landschaftsschutzgebiete kann ihnen die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Untere Landschaftsbehörde des RSK Auskunft erteilen. Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) ist auch für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften zuständig.

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 04.11.2022 11:27 Uhr