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 Nutzungsänderung

Die Gemeinde ist keine eigene Baugenehmigungsbehörde. Zuständige Baubehörde ist das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg. Bauanträge sind gemäß § 69 BauO NRW schriftlich bei dieser Behörde einzureichen. Die benötigten Unterlagen sollten mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes abgestimmt werden. Notwendige Unterlagen sind zumindest:

  • Bauantragsvordruck
  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Grundrisszeichnungen
  • Ansichten und Schnitte
  • notwendige Berechnungen wie z.B. Wohnflächenberechnung etc.

Die Unterlagen sind mindestens in 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Bearbeitende Stelle
Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
T: 02241 13-0

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 04.11.2022 11:34 Uhr