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Nutzungsänderung
Die Gemeinde ist keine eigene Baugenehmigungsbehörde. Zuständige Baubehörde ist das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg. Bauanträge sind gemäß § 69 BauO NRW schriftlich bei dieser Behörde einzureichen. Die benötigten Unterlagen sollten mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes abgestimmt werden. Notwendige Unterlagen sind zumindest:
- Bauantragsvordruck
- Flurkarte
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen
- Ansichten und Schnitte
- notwendige Berechnungen wie z.B. Wohnflächenberechnung etc.
Die Unterlagen sind mindestens in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Bearbeitende Stelle
Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
T: 02241 13-0
Zuständige Einrichtung
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau Michaela Straßek-Knipp: Stv. Amtsleiterin
Tel: 02243 89-147
E-Mail: michaela.straßek-knipp@eitorf.de
Tel: 02243 89-147
E-Mail: michaela.straßek-knipp@eitorf.de
Letzte Änderung: 04.11.2022 11:34 Uhr