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 Bildungs- und Teilhabepaket

Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag

erhalten, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen gibt es im Einzelnen?

  • Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
  • Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspaketes
  • Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung (abzüglich Eigenanteil)
  • Gewährung von Lernförderung
  • Zuschuss zur Mittagsverpflegung
  • Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe

Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (1 Hauptantrag und 1 Zusatzantrag je Leistung) zu stellen. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter Rhein-Sieg.

Hinweise und Besonderheiten

Sachbearbeiter

Buchstabenkreis

 

 

Pfister

E,F,H,O,W

Herdtle

J,K

Wolter

S,T,U,V, X,Y,

Tok

A,B;I,M

Deriks

C,G,L,N,Z,

Schmitz

D,P,Q,R,

Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!

An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an

  • das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
  • die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130

Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.

Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 26.02.2025 12:44 Uhr