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Blindengeld und Blindenhilfe
Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Hinweise und Besonderheiten
Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!
An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an
- das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
- die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130
Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 26.02.2025 12:44 Uhr
Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Für das Sozialamt ist ein Termin notwendig!
An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für eine Terminvergabe senden Sie bitte eine Mail an sozialamt@eitorf.de mit Ihren Wunschterminen oder rufen an
- das Sozialamt unter 02243-89-106, -120, --127, -197
- die Wohngeldstelle unter 02243-89-107 oder- 130
Ohne Termin steht dieses Amt für spontane Anliegen jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind daher nicht ausgeschlossen.