BIS: Suche und Detail

 Wehrerfassung

Seit dem 1. Juli 2011 wurde die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt. Einberufungen und Musterungen erfolgen seitdem nur noch auf freiwilliger Basis.

Die Wehrerfassung wird jedoch weiterhin durchgeführt und im Spannungsfall als Basis zu allgemeinen Einberufungen verwendet werden.

Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für Wehrverwaltung einmal im Jahr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial die Daten der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, welche im Folgejahr die Volljährigkeit erreichen.

Dieser Datenübermittlung kann formlos schriftlich oder persönlich beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf widersprochen werden.

Rechtsgrundlagen

Wehrrechtsänderungsgesetz

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 04.01.2023 12:47 Uhr