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Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis)
Zuständige Behörde für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - früher bekannt als Gesundheitszeugnis - ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Weitere Informationen erhalten Sie daher auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreis
Dort können Sie auch eine Belehrungsbescheinigung online beantragen.
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 04.01.2023 14:14 Uhr
Zuständige Behörde für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - früher bekannt als Gesundheitszeugnis - ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Weitere Informationen erhalten Sie daher auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreis
Dort können Sie auch eine Belehrungsbescheinigung online beantragen.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14347/show