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 Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis)

Zuständige Behörde für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - früher bekannt als Gesundheitszeugnis - ist der Rhein-Sieg-Kreis.

Weitere Informationen erhalten Sie daher auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreis

Dort können Sie auch eine Belehrungsbescheinigung online beantragen. 

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 04.01.2023 14:14 Uhr