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Kontoauskunft
Kontoauskünfte erhalten Sie, wenn Sie erfahren möchten, was Sie noch zu bezahlen haben oder ob Ihre Zahlungen eingegangen sind.
Benötigt wird hierzu die Angabe des zwölfstelligen Kassenzeichens (Personenkontonummer)
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse gerne bereit, Ihnen während der üblichen Dienstzeiten telefonische Auskünfte über die von Ihnen zu leistenden Zahlungen zu erteilen.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir bei Kontoauskünften die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis sowie Datenschutzbestimmungen beachten müssen. Dies geschieht auch in Ihrem eigenen Interesse. Deshalb sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei telefonisch erwünschten Kontoauskünften sich von der Legitimation der Anruferin oder des Anrufers zu überzeugen.
Auf jeden Fall ist es notwendig, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter das Kassenzeichen zu nennen, über das Sie nähere Auskunft haben möchten. Die Gemeindekasse entscheidet, welche Auskünfte telefonisch erteilt werden können.
Vorsprache:
Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Gemeindekasse persönlich vorsprechen. Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht mitbringen und Personalausweis oder Pass mitbringen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss zusätzlich Ihr eigener Personalausweis oder Pass bei der Vorsprache vorgelegt werden.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 19.04.2023 09:27 Uhr
Kontoauskünfte erhalten Sie, wenn Sie erfahren möchten, was Sie noch zu bezahlen haben oder ob Ihre Zahlungen eingegangen sind.
Benötigt wird hierzu die Angabe des zwölfstelligen Kassenzeichens (Personenkontonummer)
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse gerne bereit, Ihnen während der üblichen Dienstzeiten telefonische Auskünfte über die von Ihnen zu leistenden Zahlungen zu erteilen.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir bei Kontoauskünften die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis sowie Datenschutzbestimmungen beachten müssen. Dies geschieht auch in Ihrem eigenen Interesse. Deshalb sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei telefonisch erwünschten Kontoauskünften sich von der Legitimation der Anruferin oder des Anrufers zu überzeugen.
Auf jeden Fall ist es notwendig, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter das Kassenzeichen zu nennen, über das Sie nähere Auskunft haben möchten. Die Gemeindekasse entscheidet, welche Auskünfte telefonisch erteilt werden können.
Vorsprache:
Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Gemeindekasse persönlich vorsprechen. Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht mitbringen und Personalausweis oder Pass mitbringen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss zusätzlich Ihr eigener Personalausweis oder Pass bei der Vorsprache vorgelegt werden.
Frau
Sabine
Berger
Sachbearbeiterin
108
Herr
Helmut
Brieden
Sachbearbeiter
108
Frau
Beatrix
Dohrmann
Abteilungsleiterin
108
Frau
Elke
Dohrmann-Joest
Sachbearbeiterin
107