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Ratenzahlung und Stundung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bei dem Amt stellen, das Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.
Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt.
Da Mahnung und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsabteilung bearbeitet, müssen Sie Ihren Antrag auf Ratenzahlung beziehungsweise Stundung unmittelbar an die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter der Vollstreckung richten.
Da Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen das entsprechende Amt die Höhe der Zinsen mit, die Sie zahlen müssen.
Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind die Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Sofern Sie der Gemeindekasse eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 19.04.2023 09:28 Uhr
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bei dem Amt stellen, das Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.
Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt.
Da Mahnung und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsabteilung bearbeitet, müssen Sie Ihren Antrag auf Ratenzahlung beziehungsweise Stundung unmittelbar an die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter der Vollstreckung richten.
Da Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen das entsprechende Amt die Höhe der Zinsen mit, die Sie zahlen müssen.
Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind die Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Sofern Sie der Gemeindekasse eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.
https://serviceportal.eitorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14498/showFrau
Sabine
Berger
Sachbearbeiterin
108
Herr
Helmut
Brieden
Sachbearbeiter
108
Frau
Beatrix
Dohrmann
Abteilungsleiterin
108
Frau
Elke
Dohrmann-Joest
Sachbearbeiterin
107