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 Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer zum 01.01.2025 verändert die bis 2024 geltende Grundsteuererhebung grundsätzlich. Ab dem 01.01.2025 gilt in der Gemeinde Eitorf ein Hebesatz von 960 % für die Grundsteuer B und von 330 % für die Grundsteuer A.

Der Versand der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Gemeinde Eitorf erfolgt ab dem 27.01.2025.

Bei Fragen/Einwendungen zu Ihrem Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Siegburg unter 02241/105-1959.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben einen Steuerchatbot im Angebot, der Fragen zur Grundsteuerreform beantworten. Den Steuerchatbot finden Sie unter https://www.steuerchatbot.de/.

Hinweise und Besonderheiten

Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid können Sie sich gerne an uns wenden. Aufgrund der Reform ist allerdings mit einem deutlich erhöhten Anfrageaufkommen zu rechnen, sodass eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gegeben sein wird. Telefonisch erreichen Sie uns unter der zentralen Telefonnummer 02243-89250.
Vorzugsweise stellen Sie ihre Anfragen bitte über Mail an steueramt@eitorf.de . Die Anfragen werden dann alsbald beantwortet.

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Steuerabteilung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 24.01.2025 08:08 Uhr