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 Parkerleichterungen

Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, wobei das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen jedoch nicht gestattet ist.


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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 22.02.2023 11:41 Uhr