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Abschleppaufträge
Das widerrrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig. Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 21.03.2023 09:53 Uhr
Abschleppaufträge
Das widerrrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig. Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.
stillgelegte Fahrzeuge, Abschleppen, entfernen, abgemeldet, Fahrzeug https://serviceportal.eitorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15381/show Sicherheit und Ordnung
001 Markt 1 53783 Eitorf
Telefon 02243 89-0
Fax 02243 89-179
Herr
Benjamin
Maleike
Stv. Amtsleiter
016
02243 89-121
benjamin.maleike@eitorf.de
Frau
Laura
Thalmaier
Sachbearbeiterin
016
02243 89-186
laura.thalmaier@eitorf.de