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 Gehörlosengeld

Das Amt für soziale Angelegenheiten nimmt Anträge auf und prüft diese auf Gehörlosengeld und leitet jene weiter an den Leistungsträger:

Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Dezernat Sozialhilfe II
50663 Köln
www.lvr.de

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Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 29.03.2023 10:05 Uhr