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Siegtal Pur – autofreies Siegtal
Auf ungetrübten Fahrspaß darf man sich beim jährlich stattfindenden Siegtal Pur – autofreies Siegtal freuen.
Jeden ersten Sonntag im Juli von 9.00 bis 18.00 Uhr wird die L 333 durch das Tal auf ca. 130 km von Siegburg bis an die Quelle der Sieg bei Netphen für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Entlang der Strecke finden Musik- und Kulturveranstaltungen sowie Straßenfeste statt.
Bus- und Bahnverbindungen
Zu dieser Veranstaltung stellt der Verkehrsverbund Rhein-Sieg zusätzliche Pendelzüge bereit. Ebenfalls stehen Gepäckwagen für den Transport der Fahrräder zur Verfügung.
Verkehrseinschränkungen im Bereich Eitorf
In Eitorf wird der innerörtliche Verkehr über die parallel zur L 333 verlaufenden Straßen umgeleitet. Für Verkehrsteilnehmer, die die L 333 unbedingt queren müssen, werden drei gesicherte Querungsstellen eingerichtet. Ansonsten besteht keine Möglichkeit, die L 333 zu passieren.
Querungsstellen:
- Eitorf-Bach, Kreuzungsbereich L 333/L 268 Uckerather Straße/Hennefer Straße Richtung Merten
- Eitorf-Zentrum, Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Brückenstraße/Poststraße
- Eitorf-Alzenbach, Alzenbacher Brücke (Windecker Straße)
Hinweise und Besonderheiten
Am Sonntag, den 5. Juli 2026, heißt es wieder: Straßen frei für Radfahrer, Skater und Spaziergänger! Die beliebte Veranstaltung „Siegtal Pur“ verwandelt das Siegtal von 9:00 bis 18:00 Uhr erneut in eine autofreie Erlebnisstrecke und lockt zahlreiche Besucherinnen und Besucher in die Region – auch durch das Gebiet der Gemeinde Eitorf.
Damit entlang der Strecke für das leibliche Wohl und interessante Angebote gesorgt ist, sind Vereine, Institutionen und Initiativen aus Eitorf herzlich eingeladen, sich mit einem Verkaufs- oder Versorgungsstand zu beteiligen.
Jetzt anmelden – Frist beachten!
Die Anmeldung zur Teilnahme ist noch bis Freitag, den 12. Juni 2026, möglich. Bitte beachten Sie:
Ein Betrieb von Verkaufsständen entlang der Strecke ist nur mit vorheriger Anmeldung gestattet.
Teilnahmegebühren
Für die Beteiligung gelten folgende Standgebühren:
- 40,00 € ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis
- 50,00 € mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis (z. B. bei Ausschank alkoholischer Getränke)
Anmeldung und Informationen
Das Anmeldeformular erhalten Sie hier
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-153
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: kerstin.knecht@eitorf.de
Letzte Änderung: 20.04.2026 13:32 Uhr