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 Waffenwesen

Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und Munition sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Unter „Umgang“ wird sowohl der Erwerb und Besitz als auch das Führen und Schießen verstanden.

Es werden Erlaubnisse beispielsweise für den Erwerb und Besitz zur Jagd, zum Schießsport oder zum Sammeln erteilt .

Ebenfalls können

  • gewerbliche Waffenherstellerinnen und Waffenhersteller
  • gewerbliche Waffenhändlerinnen und Waffenhändler
  • sowie Bewachungsunternehmen

eine Erlaubnis erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis - hier klicken

 

Sie können jetzt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW die folgenden Antrage online stellen:

  • Verbringen von Waffen und Munition
  • Handel mit Waffen und Munition
  • Herstellung von Waffen und Munition
  • Stellvertretungserlaubnis im Waffengewerbe
  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition

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Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 24.05.2023 14:39 Uhr