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 Online-Ausweisfunktion eID nachträglich aktivieren

In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.

Nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.

    • wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
    • oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten


Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.

  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
    Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen.
  • Für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen
    Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die Aktivierung vor Ort erledigen möchten.

Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

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Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 09.01.2024 11:00 Uhr