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 Schwerbehinderungsausweis

Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellt auf Antrag fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist. Im Falle einer Schwerbehinderung, wenn also ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, stellt das Versorgungsamt einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und gegebenenfalls über weitere gesundheitliche Merkmale aus.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreis

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 22.02.2023 11:41 Uhr