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 Hundeangelegenheiten (Haltung)

Große Hunde:

Große Hunde (40/20) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht sondern nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.

  • Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
  • Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).

Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.

Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§§ 3, 10 Abs. 1 LHundG NRW)

Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim Steueramt versteuert werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz genehmigungspflichtig bzw. bedarf es einer Erlaubnis:

  • § 3 LHundG NRW
    Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
     
  • § 10 LHundG NRW
    Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. 

Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z. B.

  • Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung
  • Solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine
  • Vor Erteilung der Erlaubnis prüft das Ordnungsamt, ob der Hund ausbruchsicher untergebracht wird.

Das Halten eines nicht versteuerten oder nicht angezeigten (großen) Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bitte beachten Sie: Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt anzumelden.
Bitte nutzen Sie hierfür die Onlinedienstleistung.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr für die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes: 25,00 €
  • Verwaltungsgebühr für die Entscheidung über die Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde, bzw. Hunde bestimmter Rassen: 30,00 – 100,00 €
  • Befreiung von der Anlein-und/oder Maulkorbpflicht: 25,00 €

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • Überweisung/Zahlschein
  • Giropay >>ONLINE<<
  • Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
  • Paypal >>ONLINE<<

Bearbeitungsdauer

schnellstmöglich

Verfahrensablauf

  • Vorgehen Anmeldung (große Hunde etc.)

Die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes gem. § 11 LHundG oder der Antrag gem. § 4 LHundG NRW kann beim Ordnungsamt mittels Vordruck schriftlich, per E-Mail,  persönlich oder über die Onlinedienstleistung eingereicht werden. Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung.

  • Vorgehen Anmeldung (Steueramt)

Hunde können beim Steueramt vor Ort oder online angemeldet werden.
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

  • Vorgehen Abmeldung

Eine Abmeldung kann online oder gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erfolgen. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben oder einzusenden. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

  • Vorgehen Antrag Hundesteuer-Ersatzmarke

Grundsätzlich erfolgt die Zusendung einer Hundesteuermarke mit dem ersten Festsetzungsbescheid zur Hundesteuer. Diese Marke gilt, solange der Hund vom Halter im Stadtgebiet gehalten wird.

Eine Ersatzmarke kann bei Verlust gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 3,20 € im Rathaus beantragt werden.         

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 26.01.2024 09:28 Uhr