BIS: Suche und Detail

 Hunde, Veranlagung zur Hundesteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.

Gefährliche Hunde sind laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Eitorf insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

Schutzhunde für hilflose Personen können von der Steuer befreit werden. Die Steuer kann ermäßigt werden für Wachhunde bei Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten Wohngebäude entfernt liegen, bei landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen. Ebenso sieht die Hundesteuersatzung der Gemeinde Eitorf eine Ermäßigung vor für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten sowie für Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen. Für gefährliche Hunde im Sinne der Satzung werden Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen nicht gewährt.

Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden.

Die Hundesteuermarke wird bei persönlicher Vorsprache unmittelbar ausgehändigt, ansonsten wird sie gemeinsam mit dem Abgabenbescheid verschickt. Diese Marke gilt, solange der Hund vom Halter im Gemeindegebiet gehalten wird. Eine Ersatzmarke kann bei Verlust gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 3,20 € im Rathaus persönlich  beantragt werden.         

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

  • ein Hund gehalten wird: 90,00 €,
  • zwei Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund,
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden: 130,00 € je Hund,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird: 620,00 €,
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden: 720,00 € je Hund

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Steuerabteilung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 18.01.2023 08:36 Uhr