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 Urkunden aus dem Standesamt

Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Eitorf erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Eitorf stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.

Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister


Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:

  • Din-A4
  • Stammbuchformat
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Register
  • internationale Urkunden


In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.

Bitte nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Urkunden.
In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

Wenn Sie ein Dokument zum Archivgut benötigen, benutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung!

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Register wie folgt archiviert werden und dann keine Beantragung mehr über das Standesamt erfolgen kann:

  • Geburtsregister nach 110 Jahren
  • Eheregister nach 80 Jahren
  • Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
  • Sterberegister nach 30 Jahren

Nehmen Sie hierfür mit dem Archiv über die Onlinedienstleistung Kontakt auf.

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde

Zahlungsweisen

  • EC-Karte/Girocard/Debitkarte
  • Kreditkarte (Master/Visa)
  • Bargeldzahlung
  • Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
  • Paypal >>ONLINE<<

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.

Hinweise und Besonderheiten

>>> WICHTIGER HINWEIS <<<

In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürger*innen, die im Internet Meldebescheinigungen, Urkunden oder ähnliches der Gemeinde Eitorf in Auftrag gegeben haben in der Annahme, dies direkt bei der Gemeindeverwaltung zu tun.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleistungen kostenpflichtig von privaten Unternehmen angeboten werden, die nicht im Aufrag der Gemeinde Eitorf handeln!

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 28.11.2024 09:51 Uhr