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 Urkunden aus dem Standesamt

Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Eitorf erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Eitorf stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.

Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister


Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:

  • Din-A4
  • Stammbuchformat
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Register
  • internationale Urkunden


In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.

Alternativ können Sie diese auch vor Ort persönlich abholen.

Benötigen Sie ein Dokument zum Archivgut, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@eitorf.de mit dem Standesamt in Verbindung.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Register wie folgt archiviert werden und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann:

  • Geburtsregister nach 110 Jahren
  • Eheregister nach 80 Jahren
  • Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
  • Sterberegister nach 30 Jahren

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde

Zahlungsweisen

  • Giropay >>ONLINE<<
  • Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<

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Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 14.09.2022 16:27 Uhr