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Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
Fertige Ausweise können Sie an der Information im Eingangsbereich des Rathauses abholen!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, kann Ihr Ausweisdokument nur durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Online Vordruck.
Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihr bisheriges Ausweisdokument zur Abholung unbedingt mit.
Eine Ausgabe des neuen Dokuments kann nur erfolgen, wenn das alte Dokument vorliegt. Das bisherige Dokument wird dann vor Ort entwertet. Sie können vor Ort entscheiden, ob das Dokument im Anschluss vernichtet oder Ihnen als Andenken entwertet wieder mitgegeben werden soll (das gilt nicht für vorläufige Personalausweise, diese müssen eingezogen werden). Sollten Sie aufgrund eines Diebstahls oder Verlusts das bisherige Dokument nicht mehr besitzen, teilen Sie dies bitte bei Ihrem Abholtermin mit. Sofern die Abholung durch eine Vertretung erfolgt, ist eine Aushändigung des Dokumentes nur unter Vorlage einer von Ihnen unterschriebenen Verlustanzeige, möglich.
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 20.03.2025 10:19 Uhr