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Steueridentifikationsnummer
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person zugeteilt wird. Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in der Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Berlin.
Die zugeteilte Steuer-ID bleibt grundsätzlich das ganze Leben gültig und ändert sich auch bei Änderung des Namens oder der Anschrift nicht, auch nicht bei (zwischenzeitlichem) Wegzug ins Ausland. Ausnahmen, zum Beispiel bei versehentlichen Doppelvergaben der gleichen Steuer-ID an zwei verschiedene Personen, werden der betroffenen Person durch das BZSt mitgeteilt.
Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.
Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln.
Wenn Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer nicht (mehr) haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das Bundeszentralamt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer dann nochmals mit.
An wen wenden
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Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02243/89-114 bis 116 oder per Mail an buergeramt@eitorf.de .
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-116
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: marijana.froehling@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-114
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 30.03.2026 09:32 Uhr
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person zugeteilt wird. Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in der Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Berlin.
Die zugeteilte Steuer-ID bleibt grundsätzlich das ganze Leben gültig und ändert sich auch bei Änderung des Namens oder der Anschrift nicht, auch nicht bei (zwischenzeitlichem) Wegzug ins Ausland. Ausnahmen, zum Beispiel bei versehentlichen Doppelvergaben der gleichen Steuer-ID an zwei verschiedene Personen, werden der betroffenen Person durch das BZSt mitgeteilt.
Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.
Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln.
Wenn Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer nicht (mehr) haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das Bundeszentralamt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer dann nochmals mit.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12591/show