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 Übermittlungssperre

Jeder Einwohner hat nach § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz das Recht,

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Ehejubiläen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

einzulegen. Dieser gilt bis zu seinem Widerruf. Bei den weitergegebenen Daten handelt es sich um Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Ihren Doktorgrad und Ihre Anschrift

Unterlagen

Persönlich oder online. Der Widerspruch kann formlos oder anhand eines Vordrucks eingelegt werden.

Kosten

kostenlos

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

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Zur Anmeldung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 26.04.2023 09:15 Uhr