BIS: Suche und Detail

 Haltung großer Hunde

Große Hunde:

Große Hunde (40/20) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht beim Steueramt sondern nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Große Hunde:

  • Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
  • Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).

Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.

Folgende Haltungsvoraussetzungen sind nachzuweisen: Sachkundenachweis, Nachweis über dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip, Nachweis über eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung. Zudem ist die Vorlage aussagekräftiger Fotos (frontale und seitliche Aufnahme) des Hundes erforderlich. 

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

Kosten

Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 EUR für die Anzeige der Haltung eines großen Hundes. 

Zahlungsweisen

  • Überweisung/Zahlschein

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 18.01.2023 08:36 Uhr