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 Eheschließung im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grds. die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. diese nun in einem deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

Sie können Ihre Ehe unter bestimmten Voraussetzungen in das deutsche Eheregister eintragen lassen. Dies ist zwar nicht verpflichtend, aber hilfreich, wenn die Ehe in Deutschland nachgewiesen werden muss, z. B. für:
• Änderung der Steuerklasse.
• Abschluss einer Familienversicherung.
• Ausstellung einer deutschen Eheurkunde.

Grundlegende Hinweise:
• Ausländische Mitbürger*innen benötigen für eine Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörden.
• Nach einer Eheschließung im Ausland sollten Sie Ihre Heiratsurkunde von der zuständigen Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen, um die Echtheit nachzuweisen.
• Nach Rückkehr in die Bundesrepublik können Sie eine gemeinsame Namenserklärung beim Standesamt abgeben.

Für eine schnelle Bearbeitung empfehlen wir die Nutzung des Online-Dienstes "Nachbeurkundung Ehe"

Ablauf der Online-Beantragung:
• Anmeldung über das Nutzerkonto Bund mit dem neuen Personalausweis oder elektronischem Identitätsnachweis (eID).
• Einreichung der Nachweise als Upload, später Nachreichen der Originale per Post.
• Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine deutsche Eheurkunde.

 

Rechtsgrundlagen

§ 11 ff. PStG

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:
• Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. eID bei Online-Beantragung.
• Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden).
• Legalisierte oder apostillierte Heiratsurkunde.

Hinweise für ausländische Urkunden:
• Alle Dokumente in nichtdeutscher Sprache müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
• Die Urkunden sind sowohl im Original als auch in der Übersetzung einzureichen.

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard/Debitkarte
  • Kreditkarte (Master/Visa)

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 22.01.2025 14:04 Uhr