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 Ehefähigkeitszeugnis

Wird für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, so kann dieses beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht. Die für die Beantragung erforderlichen Nachweise sind beim Standesamt zu erfragen, da es von Ihrer persönlichen Situation abhängig ist, welche Unterlagen notwendig sind.

Rechtsgrundlagen

§ 39 ff. PStG

Kosten

zwischen 40 € und 66 €

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard
  • Kreditkarte (Master/Visa)

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 07.07.2023 10:31 Uhr