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Ehefähigkeitszeugnis
Wird für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, so kann dieses beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht. Die für die Beantragung erforderlichen Nachweise sind beim Standesamt zu erfragen, da es von Ihrer persönlichen Situation abhängig ist, welche Unterlagen notwendig sind.
Rechtsgrundlagen
§ 39 ff. PStG
Kosten
zwischen 40 € und 66 €
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 07.07.2023 10:31 Uhr
Wird für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, so kann dieses beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht. Die für die Beantragung erforderlichen Nachweise sind beim Standesamt zu erfragen, da es von Ihrer persönlichen Situation abhängig ist, welche Unterlagen notwendig sind.
§ 39 ff. PStG
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13077/show