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Ehefähigkeitszeugnis
Wird für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, so kann dieses beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht. Die für die Beantragung erforderlichen Nachweise sind beim Standesamt zu erfragen, da es von Ihrer persönlichen Situation abhängig ist, welche Unterlagen notwendig sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist in vielen Ländern, darunter Bolivien, Finnland, Frankreich, Italien, Japan und die Niederlande, verpflichtend. In anderen Ländern wie Belgien, Großbritannien oder Norwegen ist es zwar nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.
Für eine schnelle Bearbeitung empfehlen wir die Nutzung des Online-Dienstes "Ehefähigkeitszeugnis beantragen"
Rechtsgrundlagen
§ 39 ff. PStG
Unterlagen
Wer kann den Antrag stellen?
Mindestens eine Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Erforderliche Unterlagen:
• Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
• Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).
Ablauf der Beantragung:
• Anmeldung über das Nutzerkonto Bund mit dem neuen Personalausweis oder elektronischem Identitätsnachweis (eID).
• Nachweise können zunächst als Upload eingereicht und die Originale später nachgereicht werden.
• Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Vorlage bei der Eheschließung im Ausland.
Hinweis für Auslandswohnsitz:
Wenn Sie bereits im Ausland wohnen, stellt das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Kosten
zwischen 40 € und 66 €
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 22.01.2025 14:12 Uhr
Wird für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, so kann dieses beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht. Die für die Beantragung erforderlichen Nachweise sind beim Standesamt zu erfragen, da es von Ihrer persönlichen Situation abhängig ist, welche Unterlagen notwendig sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist in vielen Ländern, darunter Bolivien, Finnland, Frankreich, Italien, Japan und die Niederlande, verpflichtend. In anderen Ländern wie Belgien, Großbritannien oder Norwegen ist es zwar nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.
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§ 39 ff. PStG
Wer kann den Antrag stellen?
Mindestens eine Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Erforderliche Unterlagen:
• Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
• Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).
Ablauf der Beantragung:
• Anmeldung über das Nutzerkonto Bund mit dem neuen Personalausweis oder elektronischem Identitätsnachweis (eID).
• Nachweise können zunächst als Upload eingereicht und die Originale später nachgereicht werden.
• Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Vorlage bei der Eheschließung im Ausland.
Hinweis für Auslandswohnsitz:
Wenn Sie bereits im Ausland wohnen, stellt das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.